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Die Steuervorteile eines ZEC Unternehmens

Körperschaftssteuer

Die Unternehmen der ZEC unterliegen der spanischen Körperschaftssteuer zu einem reduzierten Satz von 4 Prozent in Abhängigkeit von:
  • der Anzahl der Schaffung von Arbeitsplätzen
  • ob die ausgeübte Aktivität neu ist oder bereits existiert
  • der Art der Aktivität
Der reguläre Körperschaftssteuersatz beträgt 35% bzw. für kleinere und mittlere Unternehmen 30% in Spanien.

Der reduzierte Steuersatz wird nur auf den Teil der Besteuerungsgrundlage angewandt, der aus realen Geschäftsaktivitäten herrührt, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden.

Der besondere Steuersatz 4 % wird ausschließlich auf den Teil der Besteuerungsgrundlage des ZEC-Unternehmens angewandt, der die folgenden Grenzwerte nicht überschreitet.

Neue Arbeitsplätze Industrie Dienstleistung 1 Dienstleistung 2
5 (3) bis 8 Arbeitsplätze 1.800.000 € 1.500.000 € 1.125.000 €
9 bis 12 Arbeitsplätze 2.400.000 € 2.000.000 € 1.500.000 €
13 bis 20 Arbeitsplätze 3.6800.000 € 3.000.000 € 2.250.000 €
21 bis 50 Arbeitsplätze 9.200.000 € 8.000.000 € 6.000.000 €
51 bis 100 Arbeitsplätze 21.600.000 € 18.000.000 € 13.500.000 €
über 100 Arbeitsplätze 120.000.000 € 100.000.000 € 75.000.000 €

In den Bereich Dienstleistung 2 fallen die nachfolgend aufgeführten Aktivitäten. Alle anderen Dienstleistungen werden dem Bereich Dienstleistung 1 zugeordnet.
  • Großhandel und Großhandelsvermittlung
    (außer bei Fahrzeugen mit Motor und Krafträdern)
  • Reisebüros, Einzel- und Großhandel,
    sowie andere Aktivitäten im Tourismussektor
  • Aktivitäten im juristischen Bereich, der Buchhaltung,
    des Rechnungswesens, Steuerberatung,
    der Markt- und Meinungsforschung
  • Consulting und Unternehmensberatung
  • Verwaltung von Investmentgesellschaften
  • Werbewirtschaft und Öffentlichkeitsarbeit
Mehrwertsteuer (IGIC)

Bei der “Impuesto General Indirecto Canario” (IGIC) handelt es sich um eine kanarische, den Endverbrauch belastende indirekte Steuer, die der Mehrwertsteuer gleichzusetzen ist. Die wichtigste Besonderheit der IGIC ist ihr reduzierter Satz von z.Zt. 5,0%. Generell sind die ZEC-Unternehmen bei Lieferungen von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen untereinander, sowie beim Import von Gütern von dieser Steuer befreit.

Doppelbesteuerung

Die Kanarischen Inseln gehören zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet, aus diesem Grund:

  • gelten für die Unternehmen der ZEC die von Spanien unterzeichneten Abkommen zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung
  • ist die EU-Mutter-/Tochter-Richtlinie anwendbar, aufgrund derer die ausgeschütteten Gewinne der Niederlassung eines Unternehmens innerhalb der EU an die Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen Land der Gemeinschaft steuerfrei sind
  • gelten in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der ZEC die im folgenden genannten Befreiungen auch für Einkünfte, die von außerhalb der EU ansässigen Muttergesellschaften erzielt wurden, sofern diese Einkünfte von einem Unternehmen der Kanarischen Sonderzone stammen und aus realen Aktivitäten herrühren, die tatsächlich innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone ausgeübt wurden
Natürliche Personen: Zinsen und sonstige Einkünfte aus der Kapitalüberlassung an Dritte, sowie Vermögenszuwächse, die aus beweglichen Gütern herrühren, die Nicht-Ansässige in Spanien ohne eine permanente Niederlassung erzielen.

Juristische Personen: Gewinne, die von sich in Spanien befindenden Filialen an ihre Muttergesellschaften ausgeschüttet werden. Die genannten Steuerbefreiungen gelten nicht, wenn die Einkünfte und Vermögenszuwächse in Steueroasen fließen oder wenn die Muttergesellschaft in einer Steueroase ansässig ist.


Weitere Informationen

Über die steuerbegünstigte Zone ZEC [Special ZEC]
Über die Voraussetzungen unter [Erfordernisse]
Über die Orte an denen man sich Niederlassen kann unter [Ansiedlung]
Über die Beantragung unter [Aufnahme]
Gerne beantworten wir Ihre Fragen - treten Sie bitte direkt mit uns in Verbindung - [E-Mail]

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