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Voraussetzungen für die steuerlichen Vergünstigungen

Es muss sich um ein neu gegründetes Unternehmen mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse innerhalb des geographischen Geltungsbereichs der Kanarischen Sonderzone handeln.

Zumindest eine zur Geschäftsführung berechtigte Person muß ihren Wohnsitz auf den Kanaren haben.

Die Investition in Anlagevermögen hat mindestens 100.000 € zu betragen (für die Inseln Lanzarote, Fuerteventura, La Gomera, El Hierro, La Palma 50.000 €) , das zur Ausübung der geplanten Tätigkeit benötigt wird. Die Investition muss spätestens zwei Jahre nach der Genehmigung als ZEC-Unternehmen abgeschlossen sein.

In einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten nach der Betriebsgenehmigung hat das Unternehmen mindestens fünf (bzw. 3) Arbeitsplätze auf den Kanaren zu schaffen und diese durchschnittliche Mitarbeiterzahl während der gesamten Tätigkeit als ZEC-Unternehmung beizubehalten.

Der Geschäftszweck des Unternehmens innerhalb der ZEC muss eine der im folgenden genannten Aktivitäten sein : [Liste zugelassene Aktivitäten]

Weitere Informationen

Über die steuerbegünstigte Zone ZEC [Special ZEC]
Über die Orte an denen man sich Niederlassen kann unter [Ansiedlung]
Über die Steuervorteile unter [Steuervorteile]
Über die Beantragung unter [Aufnahme]
Gerne beantworten wir Ihre Fragen - treten Sie bitte direkt mit uns in Verbindung - [E-Mail]

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